Die Fachgruppe - Tippgeber - Geschäftsvermittler

Tippgeber - Geschäftsvermittler

Tätigkeit

Vermittlung von Verträgen zwischen gesetzlich befugten Vermögensberatern bzw. Wertpapierdienstleistern und deren Auftraggebern unter Ausschluss jeder Beratung über den Inhalt derartiger Verträge bzw. auf Grund derartiger Verträge zu erbringender Leistungen.

Gewerbezugang

Das Gewerbe "Vermittler von Verträgen" ist ein freies Gewerbe. Zur Gewerbeanmeldung ist also kein Befähigungsnachweis erforderlich; es gelten die allgemeinen Gewerbezugangsvoraussetzungen wie z.B. Volljährigkeit, keine gerichtliche Verurteilung, kein Insolvenzverfahren.

Berechtigungsumfang

Ist zur Feststellung des Interesses am Vertragsabschluss und zur Bekanntgabe von Namen und Anschrift des Interessenten an den Vermögensberater bzw. an den Finanzdienstleister berechtigt.

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