Die Fachgruppe - Leasingunternehmer

Leasingunternehmer

Tätigkeit

Zu den Aufgaben des Leasingunternehmers gehört das Abschließen von Leasingverträgen bzw. die Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern - ausgenommen Waffen - unter Ausschluss jeder an einen Befähigungsnachweis gebundenen Tätigkeit. Leasing umfasst auch zusätzliche Leistungen, die im Rahmen von Kreditfinanzierungen nicht angeboten werden - wie z.B. Fuhrparkmanagement bei Kraftfahrzeugen, Baumanagement im Rahmen von Immobilienleasing u.a.m. - wobei die Leasinggesellschaften über spezielles Know-how verfügen. Leasingunternehmen bieten teilweise auch die Vermietung von Immobilien oder anderen Zusatztätigkeiten an wobei dazu je nach Gewerbegebiet zusätzliche Gewerbeberechtigungen benötigt werden (wie die Gewerbeberechtigungen Immobilienverwaltung, Baumeister, Bauträger usw.).

Gewerbezugang

Das Gewerbe "Leasingunternehmer" ist ein freies Gewerbe. Zur Gewerbeanmeldung ist also kein Befähigungsnachweis erforderlich; es gelten die allgemeinen Gewerbezugangsvoraussetzungen wie z.B. Volljährigkeit, keine gerichtliche Verurteilung, kein Insolvenzverfahren.

Leasing-OK-Gütesiegel

Wer dieses 1997 ins Leben gerufene Gütesiegel auf seinen Verträgen, Angeboten etc. führen will, muss sich den Standards des Verbandes Österreichischer Leasing - Gesellschaften (VÖL) unterwerfen. Diese beziehen sich vor allem auf verbindliche Vertragsinhalte bzw. Werbestandards.
Nähere Informationen dazu: www.leasingverband.at

Berechtigungsumfang

Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern, ausgenommen Waffen, in der Form des Leasinggeschäfts

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