Die Fachgruppe - Finanzdienstleistungs- assistent
Finanzdienstleistungsassistenten (FDLA) arbeiten selbständig als Erfüllungsgehilfen für eine oder für mehrere konzessionierte Wertpapierfirmen (WPF), Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU) Kreditinstitute oder Versicherungsunternehmen. FDLA erbringen Finanzdienstleistungen im Namen und auf Rechnung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen.
Das Gewerbe "Finanzdienstleistungsassistent" ist ein freies Gewerbe. Zur Gewerbeanmeldung ist also kein Befähigungsnachweis erforderlich; es gelten die allgemeinen Gewerbezugangsvoraussetzungen wie z.B. Volljährigkeit, keine gerichtliche Verurteilung, kein Insolvenzverfahren.
Der Finanzdienstleistungsassistent benötigt eine Vollmacht bzw. einen Ausweis für die Erbringung seiner Dienstleistung (der Ausweis bzw. die Vollmacht ist bei einem Kundenbesuch unaufgefordert vorzuweisen).
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