Die Fachgruppe - Finanzdienstleistungs- assistent

Finanzdienstleistungsassistent

Tätigkeit

Finanzdienstleistungsassistenten (FDLA) arbeiten selbständig als Erfüllungsgehilfen für eine oder für mehrere konzessionierte Wertpapierfirmen (WPF), Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU) Kreditinstitute oder Versicherungsunternehmen. FDLA erbringen Finanzdienstleistungen im Namen und auf Rechnung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen.

Gewerbezugang

Das Gewerbe "Finanzdienstleistungsassistent" ist ein freies Gewerbe. Zur Gewerbeanmeldung ist also kein Befähigungsnachweis erforderlich; es gelten die allgemeinen Gewerbezugangsvoraussetzungen wie z.B. Volljährigkeit, keine gerichtliche Verurteilung, kein Insolvenzverfahren.

Rechtliche Rahmenbedingungen/Abgrenzung

Der Finanzdienstleistungsassistent benötigt eine Vollmacht bzw. einen Ausweis für die Erbringung seiner Dienstleistung (der Ausweis bzw. die Vollmacht ist bei einem Kundenbesuch unaufgefordert vorzuweisen).

Berechtigungsumfang/Leistung

 

  • Vermittlung und Beratung gegenüber Kunden für Personen bzw. Unternehmen, die nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2007) zur Erbringung von Finanzdienstleistungen berechtigt sind.
  • Beschränkt auf folgende Finanzinstrumente: Übertragbaren Wertpapiere und Fonds nach § 1 Z 6 lit a und c. Darunter fallen Aktien, Anleihen, Zertifikate, Investmentfonds, usw.

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