Die Fachgruppe - Bausparvermittler
Bausparvermittler arbeiten als ungebundene Vermittler und Berater von Bausparverträgen und Bauspardarlehen zwischen Bausparkassen und Kunden.
Das Gewerbe "Bausparvermittler" ist ein freies Gewerbe. Zur Gewerbeanmeldung ist also kein Befähigungsnachweis erforderlich; es gelten die allgemeinen Gewerbezugangsvoraussetzungen wie z.B. Volljährigkeit, keine gerichtliche Verurteilung, kein Insolvenzverfahren.
Die Gewerbeberechtigung umfasst lediglich die Vermittlung von Bausparverträgen und Bauspardarlehen zwischen Bausparkassen und Kunden. Die Durchführung von Zwischendarlehen bei Fremdinstituten ist den gewerblichen Vermögensberatern vorbehalten.
Vermittlung von Bausparverträgen und Bauspardarlehen
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