Die Fachgruppe - Bausparvermittler

Bausparvermittler

Tätigkeit

Bausparvermittler arbeiten als ungebundene Vermittler und Berater von Bausparverträgen und Bauspardarlehen zwischen Bausparkassen und Kunden.

Gewerbezugang

Das Gewerbe "Bausparvermittler" ist ein freies Gewerbe. Zur Gewerbeanmeldung ist also kein Befähigungsnachweis erforderlich; es gelten die allgemeinen Gewerbezugangsvoraussetzungen wie z.B. Volljährigkeit, keine gerichtliche Verurteilung, kein Insolvenzverfahren.

Rechtliche Rahmenbedingungen/Abgrenzung

Die Gewerbeberechtigung umfasst lediglich die Vermittlung von Bausparverträgen und Bauspardarlehen zwischen Bausparkassen und Kunden. Die Durchführung von Zwischendarlehen bei Fremdinstituten ist den gewerblichen Vermögensberatern vorbehalten.

Berechtigungsumfang/Leistung

Vermittlung von Bausparverträgen und Bauspardarlehen

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