Die Fachgruppe - Auskunfteien
Zu den Aufgaben gehört die Erteilung von Auskünften über die Kreditwürdigkeit von Unternehmen und Privatpersonen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit werden Auskünfte über die Bonität insbesondere unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit und des bisherigen Zahlungsverhaltens, aber auch weiterer kreditrelevanter Umstände erteilt. Unter Kredit ist neben dem eigentlichen Geldkredit (und Gelddarlehen) auch jede auf offene Rechnung erbrachte Leistung zu verstehen.
Je nach Anforderungen von Kunden und Geschäftsmodell wird die Auskunft entweder vollständig aus bereits in einer Datenbank gespeicherten Informationen oder zusätzlich dazu eigens für den Anlassfall recherchiert.
Kreditauskunfteien unterstützen ihren Kunden damit, wirtschaftlich sinnvolle Geschäftsbeziehungen zu erkennen und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren der Wirtschaft.
Das Gewerbe "Kreditauskunftei" ist ein freies Gewerbe. Zur Gewerbeanmeldung ist also kein Befähigungsnachweis erforderlich; es gelten die allgemeinen Gewerbezugangsvoraussetzungen wie z.B. Volljährigkeit, keine gerichtliche Verurteilung, kein Insolvenzverfahren.
DieTätigkeit der Kreditauskunfteien beruht auf § 152 GewO. In der GewO werden die Grenze der Gewerbeberechtigung und die Aufbewahrungspflichten festgelegt. Weiters haben Kreditauskunfteien bei der Ausübung ihrer Tätigkeit insbesondere das DSG 2000 zu beachten. Darin sind vielfältigste Pflichten beim Umgang mit Daten und Informationen normiert.