Die Fachgruppe - Auskunfteien

Auskunfteien

Tätigkeit

Zu den Aufgaben gehört die Erteilung von Auskünften über die Kreditwürdigkeit von Unternehmen und Privatpersonen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit werden Auskünfte über die Bonität insbesondere unter Berück­sichtigung der finanziellen Leistungs­fähigkeit und des bisherigen Zahlungsverhaltens, aber auch weiterer kreditrelevanter Umstände erteilt. Unter Kredit ist neben dem eigentlichen Geldkredit (und Gelddarlehen) auch jede auf offene Rechnung erbrachte Leistung zu verstehen.

  • Zu den typischen Leistungen zählen beispielsweise:
  • Die Überprüfung der Richtigkeit von Identitätsdaten
  • Die Überprüfung von Vertretungs- und Zeichnungsbefugnissen
  • Informationen über die wirtschaftliche Situation einer Person oder eines Unternehmens
  • Informationen über einzelne Aspekte der Kreditwürdigkeit (Zahlungsverhalten, Bilanzanalyse ...)
  • Umfassende Bonitätsauskünfte

Je nach Anforderungen von Kunden und Geschäftsmodell wird die Auskunft entweder vollständig aus bereits in einer Datenbank gespeicherten Informationen oder zusätzlich dazu eigens für den Anlassfall recherchiert.

Kreditauskunfteien unterstützen ihren Kunden damit, wirtschaftlich sinnvolle Geschäfts­beziehungen zu erkennen und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren der Wirtschaft.

Gewerbezugang

Das Gewerbe "Kreditauskunftei" ist ein freies Gewerbe. Zur Gewerbeanmeldung ist also kein Befähigungsnachweis erforderlich; es gelten die allgemeinen Gewerbe­zugangs­voraussetzungen wie z.B. Volljährigkeit, keine gerichtliche Verurteilung, kein Insolvenz­verfahren.

Rechtliche Rahmenbedingungen/Abgrenzung

DieTätigkeit der Kreditauskunfteien beruht auf § 152 GewO. In der GewO werden die Grenze der Gewerbeberechtigung und die Aufbewahrungspflichten festgelegt. Weiters haben Kreditauskunfteien bei der Ausübung ihrer Tätigkeit insbesondere das DSG 2000 zu beachten. Darin sind vielfältigste Pflichten beim Umgang mit Daten und Informationen normiert.

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